Satzung des
Tambourcorps "Amicitia" Nettesheim-Butzheim von 1919

 

§1
Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen "Tambourcorps "Amicitia" Nettesheim-Butzheim von 1919". Seit dem 11.September 1998 trägt er den Titel "Bundestambourcorps "Amicitia" Nettesheim-Butzheim von 1919.
Das Tambourcorps hat seinen Sitz in Nettesheim-Butzheim, als postalische Anschrift gilt die Adresse des amtierenden Geschäftsführers.

 

§2
Wesen und Aufgaben

Das Tambourcorps ist eine Vereinigung, deren Mitglieder sich der Musik verpflichtet haben.
Zweck des Tambourcorps ist außer der Pflege des Musizierens die in Nettesheim-Butzheim stattfindenden kirchlichen und weltlichen Festlichkeiten verschönern zu helfen.

 

§3
Mitgliedschaft

1. Der Verein besteht aus

- Aktiven Mitgliedern

- Passiven Mitgliedern

- Ehrenmitgliedern

2. Aktives und passives Mitglieder kann jeder werden, der bereit ist, sich zu dieser Satzung zu verpflichten.

3. Das Gesuch um aktive Mitgliedschaft hat an den Vorstand zu erfolgen, der über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit zu entscheiden hat. Der Vorstand hat die Möglichkeit, vor einer Entscheidung die Mitgliederversammlung zu befragen.

4. Das Gesuch um passive Mitgliedschaft hat an den Vorstand zu erfolgen, der über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit zu entscheiden hat. Der Vorstand hat die Möglichkeit, vor einer Entscheidung die Mitgliederversammlung zu befragen.

5. Eine gleichzeitige aktive Mitgliedschaft im Tambourcorps und in einem Schützenzug der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Nettesheim-Butzheim (aktive Teilnahme am
Schützenfest Nettesheim-Butzheim im Schützenzug) ist nicht möglich. Ein Eintritt in den
Schützenzug hat den Austritt aus dem Tambourcorps zur Folge. Passive Mitgliedschaften in Schützenzügen sind möglich. Bereits bestehende Regelungen gelten weiter.

 

§4
Ende der Mitgliedschaft

- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Das ausscheidende Mitglied hat auf das Vermögen des Vereins keinen Anspruch. Noch bestehende Zahlungsverpflichtungen sind spätestens beim Ausscheiden zu begleichen.

- Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand zu erklären.

- Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn das Mitglied das Ansehen und die Interessen des Vereins schädigt, oder wenn es mit Beiträgen mehr als 2 Jahre im     Rückstand ist. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist vorher das rechtliche Gehör zu gewähren. Ein ausgeschlossenes Vorstandsmitglied scheidet mit dem Ausscheiden aus seinem Amt aus.

 

§5
Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft

- Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu zahlen.

- Jedes Mitglied hat an den Übungsstunden regelmäßig teilzunehmen.

- Jedes Mitglied hat an den Spielterminen regelmäßig teilzunehmen. Häufige Nichtteilnahme kann einen Ausschluss aus dem Verein nach sich ziehen (siehe hier auch die in 2003 beschlossene Anlage zur Satzung).

- Passive Mitglieder nehmen nicht an den Mitgliederversammlungen teil und haben kein Stimmrecht. Zu den Vereinsveranstaltungen (Jubiläen, Grillfeste) sind auch passive Mitglieder einzuladen.

 

§ 6

Stimmrecht

1. Jedes aktive Mitglied ist berechtigt, bei anstehenden Abstimmungen, eine Stimme abzugeben.

2. Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht und kein passives Wahlrecht.

3. Ehrenmitglieder, die aktive Mitglieder des Vereins waren, haben ein Stimmrecht wie in Abs. 1 festgelegt.

 

§7
Jubilare

 

Jedes Mitglied des Vereins wird für eine 10-, 25-, 40-,50-, 60-, und 65jährige aktive und passive Mitgliedschaft geehrt.

 

§8
Beförderungen, Auszeichnungen, Königswürde

Alle Beförderungen und Auszeichnungen werden vom Vorstand beraten. Der Vorsitzende spricht die Beförderungen aus und verleiht die Auszeichnungen. Die Beförderungen und Auszeichnungen sind nicht zu begründen.

Auszeichnungen der Bruderschaft sind gesondert bei der Bruderschaft durch den Vorstand zu beantragen. Diese Auszeichnungen erhalten nur Bruderschaftsmitglieder. Dabei handelt es sich um die Auszeichnungen des Bundes (SVK, HBO, etc).

Erringt ein aktives Mitglied des Tambourcorps die Königswürde der St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Nettesheim 1300 Sektion Nettesheim-Butzheim e.V., so wird ihm seitens des Tambourcorps ein festzusetzender Geldbetrag zur Verfügung gestellt.

 

§9
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

- Die Mitgliederversammlung

- Der Vorstand

- Der geschäftsführende Vorstand  

 

§10
Mitgliederversammlungen

Jährlich im letzten Quartal ist eine ordentliche Jahreshauptversammlung einzuberufen.
Im Laufe der ersten Jahreshälfte (März bis Mai) kann eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen werden.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn 3 Mitglieder dies beim Vorsitzenden beantragen. Eine Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen und geleitet.
Zur Mitgliederversammlung ist mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Abgestimmt wird per Handzeichen. Auf Verlangen eines Mitglieds ist schriftlich abzustimmen.
Zur Annahme des Beschlusses ist die einfache Stimmenmehrheit erforderlich, soweit es die Satzung nicht anders bestimmt.

 

§11
Aufgaben der Jahreshauptversammlung

Aufgabe der Mitgliederversammlung ist

- Wahl des Vorstandes und von 2 Kassenprüfern

- Beschlussfassung über Kassengeschäfte und Spieltermine

- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Rechnungsprüfer

- Entlastung des Vorstandes

- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge

- Beschlussfassung über Aktivitäten und Veranstaltungen

- Auflösung des Vereins

Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

Anträge und Beschlüsse sind in ein Protokollbuch einzutragen und vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

 

§12
Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem

- 1. Vorsitzenden

- 2. Vorsitzenden

- 1. Geschäftsführer

- 2. Geschäftsführer

- 1. Kassierer

- 2. Kassierer

- Jugendwart als Beisitzer

Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes erfolgt die Ersatzwahl für den Rest der Amtszeit in der nächsten Mitgliederversammlung. Bis dahin bleibt der reduzierte Vorstand mit den Aufgaben des ausscheidenden Mitglieds betraut.

Die Wahl des Vorstandes wird, um ein komplettes Ausscheiden des Vorstandes zu verhindern, in zwei Blöcke aufgeteilt. Jeder Block wird für 4 Jahre gewählt. Alle zwei Jahre wird im Wechsel einer der Blöcke gewählt:

Block 1: 1.Vorsitzender; 2. Geschäftsführer; 1. Kassierer
Block 2: 2. Vorsitzender; 1. Geschäftsführer; 2. Kassierer

 

§13
Aufgaben des Tambourmajors

Der Tambourmajor ist für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs verantwortlich. Dazu gehören Übungsstunden und Auftritte. Über die Auswahl neuer Märsche entscheiden die Tambourmajore. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, entsprechende Vorschläge zu machen.
Der stellvertretende Tambourmajor vertritt den Tambourmajor im Falle seiner Verhinderung.
Tambourmajor und Stellvertreter gehören nicht zum Vorstand des Tambourcorps.

 

§14
Geschäftsführender Vorstand

Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Geschäftsführer und der Kassierer bilden den geschäftsführenden Vorstand im Sinne des §26 BGB.

 

§15
Aufgaben des Vorstandes

Aufgaben des Vorstandes sind

 - Führung der laufenden Geschäfte

 - Rechnungslegung über das abgelaufene Geschäftsjahr

- Aufstellung eines Haushaltsplanes

- Erstattung der Tätigkeitsberichte

- Bestätigung der Neuaufnahmen

- Ausschluss eines Mitglieds mit Stimmenmehrheit.

Der Vorstand übernimmt die Erstellung und Führung einer Mitgliederkartei. Mit dieser Aufgabe wird ein Vorstandsmitglied betraut. Die Mitgliederkartei hat jederzeit auf dem aktuellen Stand zu sein und gibt stets einen genauen Überblick über alle Mitglieder des Vereins.
Die persönlichen Daten jedes Mitglieds sind durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

Die Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einberufen und geleitet.

 

§16
Aufgaben der Vorstandsmitglieder

Der 1. Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes und die Mitgliederversammlung.

Der 2. Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden im Falle seiner Verhinderung

Der Kassierer ist für die Finanzen des Vereins verantwortlich. Er hat alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen und Belege zu verwahren. Er hat den Jahresabschluss zu erstellen und einen Jahresbericht vorzulegen. Gelder sind bankmäßig anzulegen. Dabei ist es erforderlich, dass Einnahmen und Ausgaben eines Jahres anhand des Kassenbuchs, der Quittungen und Belege sowie der Kontoauszüge nachvollzogen werden können.

Der 2. Kassierer unterstützt den Kassierer und vertritt ihn im Falle seiner Verhinderung.

Der 1. Geschäftsführer ist für die Vertragsangelegenheiten des Vereins verantwortlich.

Der 2. Geschäftführer vertritt den 1. Geschäftsführer im Falle seiner Verhinderung und ist für den Schriftverkehr zuständig.

Der Jugendwart ist für die Aktivitäten im Rahmen der Jugendförderung verantwortlich. Jährlich zur Mitgliederversammlung hat er einen kurzen Jahresbericht vorzulegen. Eine Aufteilung der Arbeit auf zwei gleichgestellte Jugendwarte ist möglich.

 

§17
Kassenprüfer

Die auf der Mitgliederversammlung zu wählenden Kassenprüfer prüfen kurz vor der Mitgliederversammlung die Kassenbücher, Belege, Quittungen sowie die Kontoauszüge und geben auf der Mitgliederversammlung einen Kassenprüfungsbericht ab.

 

§18
Auflösung des Vereins

Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine Mitgliederversammlung, in der 2/3 der Mitglieder anwesend sein müssen. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Sind nicht 2/3 der Mitglieder anwesend, so ist innerhalb eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die in jedem Falle beschlussfähig ist. Auch in diesem Falle ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

Der Verein ist ohne Beschlussfassung aufzulösen, wenn die Zahl der Mitglieder unter 7 sinkt.

Das Geldvermögen des Vereins ist bei Auflösung des Vereins auf gesperrten Sparbüchern bei der Bank zu hinterlegen. Die Sachwerte des Vereins werden auf die Vorstandsmitglieder verteilt und von ihnen sorgfältig verwahrt.

Im Falle der Neugründung eines Tambourcorps ist das Vermögen an den neugegründeten Verein herauszugeben.

 

§19
Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.Oktober eines jeden Jahres und endet am 30.September des Folgejahres.

 

§20
Inkrafttreten

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom

06.November 2004

beschlossen und ist von da ab in Kraft.

Mit der Inkraftsetzung dieser Satzung werden alle früheren Satzungen aufgehoben.

ANLAGEN

Satzungsergänzung aus 2003
Übersicht über Beiträge und Zuschüsse
Uniformordnung

 

Uniformordnung

 

- normale Mitglieder

schwarze bzw. weiße Hose (KEINE JEANS)
blaue bzw. weiße Mütze
blaues Hemd mit Schulterklappen mit entsprechendem Dienstgradabzeichen
Uniformjacke mit zwei Schwalbennestern und einfachen silbernen Schulterstücken
Weißer Gürtel auf weißer Hose, schwarzer Gürtel auf schwarzer Hose
Schwarze Schuhe (KEINE TURNSCHUHE)
Schwarze Socken
Blaue Krawatte

 

- Spieß

Wie vor
Der Spieß trägt zusätzlich eine goldene Feldwebelfangschnur an der Uniform bzw. am Hemd

 

- Offiziere (Majore)

Silberne (Stellvertreter) bzw. goldene Fransen an den Schwalbennestern
Silberne (Stellvertreter) bzw. goldene geflochtene Schulterklappen
Bei goldenen Fransen und Schulterklappen werden goldene Knöpfe getragen

Zusätzlich tragen der Tambourmajor weiße bzw. schwarze Handschuhe. Gleiches gilt für die Beckisten und Paukisten. Die Lyra-Spieler tragen zur weißen Hose weiße Stulpenhandschuhe. Wird nur das Hemd getragen, entfallen die Handschuhe.

Zu Karneval tragen alle Mitglieder das komplette Karnevalskostüm mit schwarzer Hose und schwarzen Schuhen. Jüngere/Kleinere Mitglieder ersetzen das Kostüm durch rote Pullover.